AGB's:
HOLIDAYBOX-Buchungs-Code, inkl. Halbpension
Mit dem Kauf des HOLIDAY-Buchungs-Codes akzeptiert der Besteller (nachstehend auch „Käufer“) die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG (nachstehend „FTM“), Hoffmannallee 105, 47533 Kleve, eingetragen im Handelsregister des AG Kleve unter HRA 2097, vertreten durch die FTM Freizeit- und Trendmarketing Verwaltungs GmbH, Kleve, eingetragen im Handelsregister des AG Kleve unter HRB 2097, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Jürgen H. Koepp und Ton Verbrugge:
- Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit FTM:
- den Datenbankzugriff auf die Hotels, die Partner-Hotels von FTM sind (nachfolgend „Partner-Hotels“), und die Daten sowie die Leistungsbeschreibungen der Partner-Hotels (nachfolgend „Hotel-Katalog“) sowie
- einen Buchungs-Code-Gutschein (nachfolgend „HB-Buchungs-Code“), der entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen bei FTM gegen einen sogenannten Hotelwertscheck eingelöst werden kann, der wiederum innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des HB-Buchungs-Codes einmalig als Zahlungsmittel bei einem vom Inhaber des HB-Buchungs-Codes zu benennenden Partner-Hotel für die mit dem HB-Buchungs-Code sowie gleichermaßen im Hotelwertscheck ausgewiesenen Leistungen des Partner-Hotels (nachfolgend „Hotel-Leistungen“) verwendet werden kann.
- Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Partner-Hotel:
- Voraussetzungen für den Erwerb und die Verwendung des Hotelwertschecks:
- Haftung
- Schlussbestimmungen
Mit dem Holidaybox-Buchungs-Code erwirbt der Käufer
Die in der Hotel-Datenbank enthaltenen Daten und Leistungsbeschreibungen der Partner-Hotels basieren ausschließlich auf den Angaben der jeweiligen Partner-Hotels. Verantwortlich für diese Informationen sind allein die entsprechenden Partner-Hotels. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt FTM keine Gewähr. Der Benutzer ist daher verpflichtet, sich bei Buchung der Hotel-Leistungen beim Partner-Hotel über etwaige sich zwischenzeitlich ergebende Änderungen zu informieren.
Weder der Erwerb des HB-Buchungs-Codes noch des Hotelwertschecks begründet ein auf die Hotel-Leistungen bezogenes Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber bzw. dem Inhaber des HB-Buchungs-Codes oder des Hotelwertschecks (nachfolgend jeweils auch „Kunde“) auf der einen und FTM auf der anderen Seite. Dieses Rechtsverhältnis richtet sich allein nach dem zwischen Kunde und Partner-Hotel abzuschließenden Vertrag (vgl. Ziff. 2). Der HB-Buchungs-Code sowie der gegen Einlösung desselben erhaltene Hotelwertscheck gibt dem Kunden im Verhältnis zu FTM ausschließlich einen Anspruch darauf, dass der Hotelwertscheck nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Zahlungsmittel bei dem ausgewählten Partner-Hotel für die Hotel-Leistungen eingesetzt werden kann.
Die Erbringung der Hotel-Leistungen erfolgt durch das im Hotelwertscheck ausgewiesene Partner-Hotel ausschließlich aufgrund des zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner-Hotel gesondert abzuschließenden Vertrages (nachfolgend „Beherbergungsvertrag“) und kann nur aufgrund dieses Beherbergungsvertrages vom Kunden gefordert werden. Der HB-Buchungs-Code berechtigt den Kunden nicht dazu, vom Partner-Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages zu verlangen. Sämtliche Beanstandungen (etwa bezüglich der Erbringung der Hotel-Leistungen) und Ansprüche (einschließlich Mängel- und Schadensersatzansprüchen) des Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag sind ausschließlich gegen das jeweilige Partner-Hotel als Vertragspartner des Beherbergungsvertrag zu richten. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die durch den Kunden erfolgende Buchung der Hotel-Leistungen und etwaigen darüber hinausgehenden Leistungen (nachfolgend gemeinsam „Gesamtleistungen“) bei einem vom Kunden ausgewählten Partner-Hotel und eine von diesem Partner-Hotel an den Kunden gerichtete Buchungsbestätigung zustande.
Die Buchung der mit dem Hotelwertscheck zu zahlenden Hotel-Leistungen durch den Kunden hat mindestens 14 Tage im Voraus verbindlich bei einem von ihm ausgewählten Partner-Hotel zu erfolgen. Die Buchbarkeit der Hotel-Leistungen bei einem Partner-Hotel richtet sich nach den in der Hotel-Datenbank angegebenen Buchungszeiträumen und der konkreten Verfügbarkeit entsprechender Leistungskontingente für den gewünschten Zeitpunkt.
Damit der Hotelwertscheck bei der Abrechnung der Gesamtleistungen vom Kunden als Zahlungsmittel für die Hotel-Leistungen eingesetzt werden kann, ist das Partner-Hotel bei der Buchung darauf hinzuweisen, dass die Zahlung der Hotel-Leistungen mit dem Hotelwertscheck erfolgen soll. Sollte ein Partner-Hotel die Akzeptanz des Hotelwertschecks ablehnen, ist FTM vor einer verbindlichen Buchung unmittelbar davon zu unterrichten. Der Einsatz eines Hotelwertschecks als Zahlungsmittel kann nur bei solchen Hotels erfolgen, die zum Zeitpunkt der Buchung Partner-Hotels von FTM sind. FTM behält sich vor, einzelne Partner-Hotels aus dem Angebot herauszunehmen, soweit die Rechtsbeziehungen zwischen FTM und dem jeweiligen Partner-Hotel aufgrund von Umständen beendet werden, die FTM nicht zu vertreten hat. Die jeweils aktuellen Partner-Hotels können in der HOLIDAYBOX-Hoteldatenbank abgerufen werden.
Gegen Übersendung einer Kopie der Buchungsbestätigung des Partner-Hotels sowie des HB-Buchungs-Codes einschließlich einer Kopie des Kaufbelegs über den Erwerb des HB-Buchungs-Codes an FTM erhält der Kunde von FTM einen Hotelwertscheck, der den Erwerbszeitpunkt des HB-Buchungs-Codes, die Hotel-Leistungen sowie das Partner-Hotel ausweist und dort unter den vorstehenden und nachfolgenden Voraussetzungen als Zahlungsmittel ausschließlich für die verbindlich gebuchten Hotel-Leistungen verwendet werden kann. Etwaige vom Partner-Hotel etwa im Fall der Stornierung der Buchung erhobene Gebühren können mit dem Hotelwertscheck nicht bezahlt werden.
Die Partner-Hotels sind gegenüber FTM innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach dem Erwerb des HB-Buchungs-Codes dazu verpflichtet, einen gegen den HB-Buchungs-Code eingelösten Hotelwertscheck als Zahlungsmittel für die Hotel-Leistungen zu akzeptieren. Eine Rückgabe des HB-Buchungs-Codes oder des Hotelwertschecks an FTM gegen Erstattung des Kaufpreises für den HB-Buchungs-Code ist auch nach Ablauf dieses Zeitraumes nicht möglich.
FTM haftet, soweit nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind, nur für die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursachten Schäden, sofern nicht die Haftung für eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden vertraglichen Hauptpflicht betroffen ist.
Die Haftung von FTM für aus der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursachte Schäden ist, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, der Art und Höhe nach auf vertragstypisch vorhersehbare, d. h. außerhalb von ungewöhnlichen Schadenskonstellationen entstehende Schäden beschränkt.
Die vorstehenden, einzeln vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich eines zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses fallen. Die Regelung des § 334 BGB wird nicht abbedungen.
Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FTM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Auf Verträge zwischen FTM und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und FTM der Sitz von FTM.
Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.